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	<title>Campus Kinder Newsblog</title>
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	<description>Neuigkeiten fuer studierende Eltern</description>
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		<title>2010 – Was aendert sich fuer Eltern?</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 08:50:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kranken- und Pflegeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Pünktlich zum Jahreswechsel sind zwischen Rhein und Oder neue Regelungen in Kraft getreten, die auch Familien und Alleinerziehende betreffen. Studierende Mütter und Väter werden eine Veränderung bereits gespürt haben – Berlin hat die Sätze beim Kindergeld angehoben. In Zukunft gibt es für die ersten beiden Kinder 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pünktlich zum Jahreswechsel sind zwischen Rhein und Oder neue Regelungen in Kraft getreten, die auch <strong>Familien und Alleinerziehende </strong>betreffen. Studierende Mütter und Väter werden eine Veränderung bereits gespürt haben – Berlin hat die Sätze beim <strong>Kindergeld </strong>angehoben. In Zukunft gibt es für die ersten beiden Kinder 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für weiteren Nachwuchs 210 EUR. Im Mittel steigt das Kindergeld damit um zwanzig Euro im Monat an. <span id="more-17"></span></p>
<p>Parallel gilt seit 01. Januar 2010 auch ein neuer <strong>Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 EUR</strong> (gemeinsame Veranlagung der Eltern in der Einkommenssteuer) bzw. 3.504 EUR (bei getrennter Veranlagung beider Eltern). Neben dem höheren Kindergeld will der Bund damit Familien steuerlich entlasten. So weit &#8211; so gut. Eine Tatsache, die sich allerdings noch nicht sehr weit herumgesprochen haben dürfte: 2010 können Eltern und Alleinerziehende auch die <strong>Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung</strong> für sich und ihre Kinder steuerlich geltend machen.</p>
<p>Dies betrifft Studierende mit Kind, die Zahlungen aus eigener Tasche leisten müssen. Zu beachten gilt, dass nur Beiträge als abzugsfähig angesehen werden, die in <strong>Art und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung</strong> entsprechen. Beitragsteile, welche der Einkommenssicherung (Krankengeld) dienen und Rückerstattungen bleiben außen vor. Gleiches gilt für sogenannte Komfortleistungen und Zusatzversicherungen.</p>
<p>Da beim Studium mit Kind immer wieder auch die private Krankenversicherung als Option in Frage kommt, ist die Abzugsfähigkeit der KV-Beiträge als Sonderausgabe ein willkommenes Steuergeschenk.</p>
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		<title>Neue Unterhaltssaetze ab 1. Januar</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 09:11:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Wachstumsbeschleunigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Dank Wachstumsbeschleunigungsgesetz dürfen sich Eltern seit dem 1. Januar 2010 über höhere Sätze beim Kindergeld freuen. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern nun 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für jeden weiteren Nachwuchs 215 EUR. Weniger Grund zur Freude haben getrennt lebende Eltern. Pünktlich zum Jahreswechsel sind auch neue Bedarfssätze beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dank <strong>Wachstumsbeschleunigungsgesetz </strong>dürfen sich Eltern seit dem 1. Januar 2010 über <strong>höhere Sätze beim Kindergeld</strong> freuen. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern nun 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für jeden weiteren Nachwuchs 215 EUR. Weniger Grund zur Freude haben getrennt lebende Eltern. Pünktlich zum Jahreswechsel sind auch <strong>neue Bedarfssätze beim Unterhalt</strong> in Kraft getreten.<span id="more-12"></span></p>
<p>Durchschnittlich sind die Sätze in der sogenannten <strong>Düsseldorfer Tabelle</strong> um 13 Prozent gestiegen. Was bedeutet dies für Betroffene genau? In der untersten Gehaltsgruppe bis 1.500 EUR Einkommen liegt der niedrigste Unterhaltssatz (für 0 &#8211; 5 Jahre alte Kinder) seit 1. Januar bei nunmehr 317 EUR. Der Höchstsatz ist auf 488 EUR gestiegen. Übernimmt ein Elternteil die Erziehung komplett, wird von den neuen Unterhaltssätzen <strong>das Kindergeld anteilig in Höhe von fünfzig Prozent</strong> abgezogen.</p>
<p>Gleichzeitig mit der Erhöhung des Kindergeldes hat man auch den <strong>Kinderfreibetrag</strong>, welcher getrennt lebenden Eltern zur Hälfte zusteht, auf aktuell 7.008 EUR angehoben. Unterhaltspflichtige Elternteile müssen sich trotz dieser Tatsache im kommenden Jahr auf finanzielle Mehrbelastungen einstellen.</p>
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		<title>Willkommen im Campus-Kinder Blog</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2009 07:55:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Uwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier findet ihr regelmäßig Neuigkeiten zum Thema Studieren mit Kind. Wir veröffentlichen gesetzl. Neuregelungen des Bundes und der Bundesländer. Wir geben praktische Tipps zum einfacheren Studieren. Hier wird es auch Spielideen, Bastelanleitungen und aktuelle Infos zu Kinderunis geben. Im September 2009 gehts los!
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier findet ihr regelmäßig Neuigkeiten zum Thema Studieren mit Kind. Wir veröffentlichen gesetzl. Neuregelungen des Bundes und der Bundesländer. Wir geben praktische Tipps zum einfacheren Studieren. Hier wird es auch Spielideen, Bastelanleitungen und aktuelle Infos zu Kinderunis geben. Im September 2009 gehts los!</p>
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