06
Jan

Dank Wachstumsbeschleunigungsgesetz dürfen sich Eltern seit dem 1. Januar 2010 über höhere Sätze beim Kindergeld freuen. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern nun 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für jeden weiteren Nachwuchs 215 EUR. Weniger Grund zur Freude haben getrennt lebende Eltern. Pünktlich zum Jahreswechsel sind auch neue Bedarfssätze beim Unterhalt in Kraft getreten.

Durchschnittlich sind die Sätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle um 13 Prozent gestiegen. Was bedeutet dies für Betroffene genau? In der untersten Gehaltsgruppe bis 1.500 EUR Einkommen liegt der niedrigste Unterhaltssatz (für 0 – 5 Jahre alte Kinder) seit 1. Januar bei nunmehr 317 EUR. Der Höchstsatz ist auf 488 EUR gestiegen. Übernimmt ein Elternteil die Erziehung komplett, wird von den neuen Unterhaltssätzen das Kindergeld anteilig in Höhe von fünfzig Prozent abgezogen.

Gleichzeitig mit der Erhöhung des Kindergeldes hat man auch den Kinderfreibetrag, welcher getrennt lebenden Eltern zur Hälfte zusteht, auf aktuell 7.008 EUR angehoben. Unterhaltspflichtige Elternteile müssen sich trotz dieser Tatsache im kommenden Jahr auf finanzielle Mehrbelastungen einstellen.