Pünktlich zum Jahreswechsel sind zwischen Rhein und Oder neue Regelungen in Kraft getreten, die auch Familien und Alleinerziehende betreffen. Studierende Mütter und Väter werden eine Veränderung bereits gespürt haben – Berlin hat die Sätze beim Kindergeld angehoben. In Zukunft gibt es für die ersten beiden Kinder 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für weiteren Nachwuchs 210 EUR. Im Mittel steigt das Kindergeld damit um zwanzig Euro im Monat an.
Parallel gilt seit 01. Januar 2010 auch ein neuer Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 EUR (gemeinsame Veranlagung der Eltern in der Einkommenssteuer) bzw. 3.504 EUR (bei getrennter Veranlagung beider Eltern). Neben dem höheren Kindergeld will der Bund damit Familien steuerlich entlasten. So weit – so gut. Eine Tatsache, die sich allerdings noch nicht sehr weit herumgesprochen haben dürfte: 2010 können Eltern und Alleinerziehende auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für sich und ihre Kinder steuerlich geltend machen.
Dies betrifft Studierende mit Kind, die Zahlungen aus eigener Tasche leisten müssen. Zu beachten gilt, dass nur Beiträge als abzugsfähig angesehen werden, die in Art und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Beitragsteile, welche der Einkommenssicherung (Krankengeld) dienen und Rückerstattungen bleiben außen vor. Gleiches gilt für sogenannte Komfortleistungen und Zusatzversicherungen.
Da beim Studium mit Kind immer wieder auch die private Krankenversicherung als Option in Frage kommt, ist die Abzugsfähigkeit der KV-Beiträge als Sonderausgabe ein willkommenes Steuergeschenk.